Waffen- und Messerverbot in Österreich

Aus aktuellem Anlass: Waffen- und Messerverbot in Österreich?


In aller Kürze

  • Aufgrund des Wahljahres 2024 und den sinkenden Umfragewerten greift die ÖVP auf Anlassgesetzgebung zurück, um Stimmen zu fangen.
  • Ein generelles Waffenverbot soll erlassen werden, das vor allem Messer betrifft. Es gibt jedoch nur vage Vorstellungen, gefährliches Halbwissen und Fehlinformationen.
  • Politiker aller Parteien mit Ausnahme der FPÖ springen auf den Zug auf.
  • Die aktuelle Gesetzeslage ist ausreichend, wird aber nicht voll ausgeschöpft oder durchgesetzt.
  • Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass derartige Gesetze ohne Erfolg sind bzw. zu brutaleren Umgehungen führen.
  • Die einzige Partei, die davon profitieren wird, ist die FPÖ, was zu einem weiteren Rechtsruck führt.
  • Dem Einzelhandel (über 200 Firmen) wird Schaden zugefügt, was von den Entscheidungsträgern bewusst in Kauf genommen wird

Einleitung

Am 12. März 2024 verkündete Innenminister Gerhard Karner, dass er Expertinnen und Experten aus dem Innenministerium und den Landespolizeidirektionen den Auftrag erteilt hat, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, um ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum durchsetzen zu können.

Der Fokus hierbei soll primär auf Messern liegen, die einhändig zu öffnen sind, oder über eine gewisse Klingenlänge verfügen.

Bislang war Österreich im Gegensatz zu Deutschland nicht von einer Verschärfung des Waffengesetzes in Bezug auf Messer betroffen. Aufgrund mehrerer Umstände hat sich dies nun geändert und kann/wird umfassende Auswirkungen auf Privatpersonen, aber auch den Handel in Österreich haben.

Es folgt eine Analyse der Situation, der politische Kontext und auch ein kurzer Überblick über damit einhergehende Problemstellungen.


(Politischer) Kontext

In diesem Kontext muss man die aktuelle politische Situation in Österreich betrachten. Aktuellen Umfragen zufolge ist die ÖVP auf Platz 3 österreichweit abgestürzt, bzw. kämpft derzeit mit der SPÖ um Platz 2. Bei der jüngsten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Salzburg verlor die ÖVP 7 Prozentpunkte, was zusätzlich den Druck auf die Partei erhöht.


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In Anbetracht der diesjährigen Nationalratswahlen im Herbst, aber auch der kommenden Europawahl am 9. Juni 2024, muss die ÖVP somit ihr Profil schärfen und in der Gesellschaft Themen aufgreifen, die als relevant und dringend wahrgenommen werden.

Gleichzeitig ist das Ministerium aktuell laufend in den Schlagzeilen aufgrund der neuen Erkenntnisse zu Jan Marsalek (Wirecard Skandal, Spionage für Russland) und seinen Kontakten zu Personenkreisen im Nachrichtendienst des Innenministeriums sowie den Verknüpfungen ins Außenministerium.

Der ausschlaggebende Grund war auf jeden Fall die aktuelle Häufung von Gewaltverbrechen, insbesondere der jüngsten, extrem brutalen Ermordungen von mehreren Frauen an ihren Arbeitsplätzen oder zu Hause. Deshalb bestand vonseiten des Innenministeriums ein dementsprechender Zugzwang ein Zeichen zu setzen.


Lektora7, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons

Das Zeichen Bundesministers Gerhard Karner war die Ankündigung eines generellen Waffenverbotes: „Das Ziel ist klar. Wir müssen Menschen vor Gefahren schützen und Gewalttäter durch effiziente Polizeibefugnisse aus dem Verkehr ziehen.“


Was wurde angekündigt?

Das Ziel des Gesetzesvorschlags soll ein Verbot des Führen von Waffen außerhalb der eigenen Wohnräume sein und hier besonders Messer bestimmter Art inkludieren. Eine erste Eingrenzung der unterschiedlichen Messer war äußerst vage – es wurden jedoch speziell Einhandmesser und Messer mit einer bestimmten Klingenlänge genannt (ohne auf eine Länge einzugehen).

Ausnahmen für das österreichische Brauchtum (z.B. Jagd) oder Berufe wurden angekündigt. Auch dass man nach einem Kauf eines Küchenmessers dieses nach Hause transportieren darf.

Des Weiteren wurde versichert, dass das Mitführen eines „Jausenmessers“ beim Wandern – als exemplarisches Beispiel wurde das „Schweizer Taschenmesser” genannt – keine Probleme mit sich ziehen würde.

Als Vergleich werden aktuell die Gesetze in Deutschland und Italien in den Medien angeführt.


Aktuelle Gesetzeslage

In punkto Waffengesetz kann man Österreich als streng reglementiert betrachten. Besitzer von Schusswaffen müssen ein psychologisches Gutachten vorweisen, werden von der Polizei auf ein bestehendes Waffenverbot oder sonstige Verbrechen überprüft und regelmäßig im Eigenheim kontrolliert, ob eine sichere Lagerung der Schusswaffen erfolgt.

Das Führen von Schusswaffen ist nur Personen mit einem Waffenpass gestattet – ein Dokument, das nur stark gefährdeten Personenkreisen und Polizeibeamten ausgestellt wird, sowie Jägern, die ihre Waffe jedoch nur im Revier führen dürfen.

Alle anderen Waffenbesitzer dürfen ihre Schusswaffen nur zu Hause aufbewahren, bzw. zu einer Schießstätte transportieren – ungeladen, getrennt von der Munition und nicht zugriffsbereit.

Der Besitz und das Führen von Messern ist liberaler geregelt. Verboten sind aber Stichwaffen, die vorgeben andere Gegenstände zu sein (klassisches Beispiel: der Stockdegen) oder Messer, die mit Schlagringen kombiniert sind.

Einhandmesser, Springmesser, “Assisted Opening” Messer, Läufer und Fallmesser bzw. Out-The Front Messer sind erlaubt. Fallen Messer aufgrund ihrer Bauweise unter die Waffendefinition, sind sie erst ab 18 Jahren erwerbbar. Darunter fallen z.B. Dolche, Kampfmesser oder Bajonette.

Bereits gültige Waffenverbote, die auch für Messer gelten, betreffen Drittstaatsangehörige ohne einen Daueraufenthaltstitel. Dies ist im Waffengesetz in §11 bzw. §11a festgelegt.


Das aktuelle Waffengesetz zielt bereits auf die Tätergruppe ab, die Innenminister Karner greifbar machen will.

Auch gibt es schon jetzt öffentliche Räume und Situationen, in denen das Tragen von Messern verboten ist: Demonstrationen, öffentliche Verkehrsmittel (je nach Hausordnung) und sonstige Veranstaltungen.


Politische Reaktion

Politische Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten und fielen mit Ausnahme der FPÖ positiv aus. Im Namen der SPÖ begrüßte Wiens Bürgermeister Michael Ludwig die Maßnahmen und hob hervor, dies bereits bei früheren Anläufen zu Wiener Waffenverbotszonen gefordert zu haben. Er plädierte auch für eine generelle Verschärfung des Waffengesetzes. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) begrüßte den Vorstoß ebenfalls.

Kritische Stimmen kamen von der FPÖ, deren Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer meinte, dass es naiv wäre, zu glauben, dass ein solches Verbot die Probleme im Land lösen könne.


Mediale Reaktion

Die mediale Reaktion war gelinde gesagt enttäuschend. Es erfolgte lediglich eine Darstellung der Positionen, ohne eine kritische Hinterfragung des Vorstoßes. Je nach politischer Gesinnung und Position fielen die Reaktionen auch positiv aus.

Problematisch war und ist jedenfalls die Verbreitung von Fehlinformationen, insbesondere in der Definition von Messertypen (z.B. Einhandmesser werden mit Springmessern gleichgesetzt obwohl Springmesser eine Unterkategorie sind) oder sogar in der Einstufung verbotener Waffen (Neck Knives werden als verbotene Waffen dargestellt).

Hoffnungsschimmer gibt es insofern, da neben zahlreichen unreflektierten und ideologisch geprägten Kommentaren von Lesern auch jene zu finden sind, die den Mehrwert von Einhandmessern hervorstreichen und sich gegen eine Kriminalisierung wehren.

Sogar von der Redaktionsseite einer Zeitung mit liberaler Blattlinie (derStandard) kommt die kritische Äußerung: Aber die Frage ist, ob wir in einem Land leben möchten, in dem wir ständig nachweisen müssen, dass wir nichts Böses im Schilde führen.“


Problemstellung – Definitionen, Schlechte Umsetzung

Mit Blick auf den oben angeführten politischen Kontext, ist dieser Vorstoß klar als Anlassgesetzgebung einzuordnen. Er ist populistisch und dient dem politischen Stimmenfang. De facto wäre ein solches Gesetz operativ für die Polizei schwer bis kaum durchsetzbar und würde keine messbaren Änderungen in der aktuellen Sicherheitslage erreichen.

Die aktuelle Gesetzeslage ist absolut ausreichend, müsste jedoch dementsprechend durchgesetzt werden, was aufgrund der politischen Lage im Land nicht geschieht.

Die Wortmeldungen politischer Verantwortlicher und medialer Vertreter machen deutlich, dass es keine genauen Vorstellungen von Messer-Definitionen gibt und ein gefährliches Halbwissen vorherrscht.

Erfahrungswerte aus den genannten Beispiele (Bundesrepublik Deutschland und Italien) zeigen auch, dass Brauchtum und Handwerk als Argumentation für legales Führen oft nicht ausreichen und bei weitem nicht so klar verstanden und von der Polizei durchgesetzt werden.

Extreme Beispiele für das Nichtfunktionieren von Messergesetzen finden sich in Großbritannien, wo in London trotz eines bestehenden Waffenverbotes, die Anzahl von Gewalttaten nicht zurückgegangen ist, sondern zu noch brutaleren Ausformungen geführt hat. Aufgrund der Messerverbote mehren sich dort Vergehen mit Schraubenziehern, Teppichmessern und Batteriesäure. Ironischerweise führte in Großbritannien eher die Pandemie zu einem Rückgang an Gewalttaten – ein markantes Beispiel, dass der Mensch die Ursache ist und nicht das Werkzeug seiner Tat.

Es ist zudem erwähnenswert, dass das bereits am 1. Jänner 2019 novellierte und damit verschärfte Waffengesetz, keinerlei wirksamen Effekt auf den Terroranschlag am 2. November 2020 in Wien hatte.

Ein anderes Beispiel wäre die Anlassgesetzgebung von 1996, die Vorderschaftrepetierflinten  (“Pumpguns”) verbot. Dies führte aber lediglich dazu, dass 2000 Stück registriert wurden, obwohl ca. 40.000 Stück im Vorfeld verkauft worden waren.

Die zynische Realität ist auch, dass das angepeilte Gesetz den kürzlich ermordeten Frauen nicht geholfen hätte, da Mord ohnehin per Gesetz verboten ist und die Nutzung des Messers als Tatwaffe nicht straferhöhend wirkt.


Persönliche Einschätzung

An dieser Stelle erlaube ich mir eine persönliche Einschätzung:

  • Ein Waffenverbot wird höchstwahrscheinlich kommen, weil es den Großteil der Bevölkerung gefühlt nicht betreffen wird. Erst im Alltag und im Nachhinein werden die Menschen die Einschränkung erfahren.
  • Gesetzestreue Personen werden ihre Messer zu Hause lassen, während Straftäter und Straftäterinnen weiterhin Messer mit sich führen werden. Verbrecher sind letztlich Verbrecher, weil sie sich nicht an Gesetze halten.
  • Aufgrund der medialen Berichterstattung und generellen Sozialisation durch Politik, Medien, Film/Fernsehen, wird das Messer primär als Waffe wahrgenommen und nicht als Werkzeug und dementsprechend verteufelt.
  • Was nicht in die Überlegungen einbezogen wurde, ist der Schaden für den Einzelhandel. Über 200 Betriebe sind in der Messerproduktion. Messer und Jagdgeschäfte werden ebenfalls darunter leiden – aber sprichwörtlich durch den Rost fallen, da die wirtschaftlichen Einbußen nicht groß genug sind und deshalb akzeptiert werden.
  • Mit stichprobenartigem Blick auf die Kommentare in den Medien, lässt sich sagen, dass die Bürger Österreichs den Vorstoß als Anlassgesetzgebung erkennen und sich bevormundet sehen.
  • Die FPÖ ist die einzige Partei, die hier einen politischen Vorteil gewinnen wird, da jene gesetzestreuen Menschen, die nun eingeschränkt werden hier die einzige politische Vertretung finden. Ein weiterer Rechtsruck in der österreichischen Gesellschaft ist damit vorprogrammiert.
  • Ein messbarer Effekt durch das Gesetz wird nicht eintreten und es wird auch nicht Jahre der vernachlässigten Sicherheits-, Sozial-, Bildungs- und Integrationspolitik wieder gut machen.
  • Innenminister Karner sollte stattdessen den Polizeidienst attraktivieren, vorhandene Personalprobleme lösen und dafür sorgen, dass Polizistinnen und Polizisten mehr Wertschätzung entgegengebracht wird.

*Titelbild mit freundlicher Genehmigung von Lorenzi – Feinste Stahlwaren & Schleiferei

Mein Dank an alle, die mir mit Feedback zur Seite standen!

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